Top 10 Fakten zur Bundestagswahl Tag 7
Die „Fünf-Prozenthürde“ oder wie sie offiziell heißt „Sperrklausel“ ist weithin bekannt, jedoch gibt es zwei weniger bekannte Ausnahmen. Beide könnten bei der kommenden Bundestagswahl relevant werden. Außerdem bekommen Parteien, welche über 0,5% der Stimmen erreichen Gelder aus der staatlichen Parteien Finanzierung. Eine Stimme für eine kleinere Partei ist also nicht vollständig bedeutungslos.
Erklärung
Nicht alle Parteien, die auf dem Stimmzettel stehen, schaffen es auch in den Bundestag. Denn dafür braucht eine Partei bundesweit mindestens 5 % der Zweitstimmen. Bekommt sie weniger – und seien es 4,9% - geht sie leer aus. Diese Regel heißt "Sperrklausel" - besser bekannt ist sie als "Fünf-Prozent-Hürde". Der Sinn der "Fünf-Prozent-Hürde" ist eine zu starke Zersplitterung des Parlaments verhindern.